1. Geltungsbereich
Für Ihre Leistungen und Lieferungen an uns gelten diese „allgemeinen Einkaufsbedingungen“, soweit nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten, die unseren Einkaufsbedingungen widersprechen, gelten nur, wenn wir ausdrücklich zugestimmt haben.
2. Bestellungen
Unsere Bestellungen, Änderungen oder Ergänzungen zu unseren Bestellungen, bedürfen der Schriftform.
Unsere Bestellungen können wir kostenfrei widerrufen, wenn sie nicht spätestens 2 Wochen nach Erhalt unverändert bestätigt sind.
3. Fristen und Folgen von Fristüberschreitungen
Die vereinbarten Fristen für Leistungen und Lieferungen sind verbindlich. Zu erwartende Verzögerungen sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Leisten oder liefern Sie auch nicht innerhalb einer gesetzten Nachfrist, sind wir berechtigt, auch ohne Androhung, die Annahme zu verweigern, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Zum Rücktritt sind wir auch dann berechtigt, wenn Sie die Verzögerung nicht selbst verschuldet haben. Die uns durch Ihren Verzug entstehenden Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.
Das Recht, eine vereinbarte Vertragsstrafe wegen Nichterfüllung zu fordern (§341 BGB) behalten wir uns bis Schlusszahlung vor.
4. Preise
Die vereinbarten Preise sind Festpreise und schließen sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit den von Ihnen zu erbringenden Lieferungen und Leistungen ein.
5. Auftragsabwicklung und Lieferung
Jeder Lieferung ist ein Lieferschein mit Angabe unserer Bestell Nummer, Menge und Abmessung beizufügen.
Die bestellte Ware ist ordnungsgemäß in handelsüblicher, umweltfreundlicher Einwegverpackung, im Übrigen, wie von uns vorgegeben, zu liefern. Bei Mehrwegverpackungen erfolgt die Rücksendung auf ihre Kosten.
6. Rechnungen und Zahlungen
Rechnungen müssen unsere Bestellnummer, Kundendaten und die Material Beschreibung, das Gewicht, den Preis je Mengeneinheit, den Gesamtpreis und das Fälligkeitsdatum erhalten und sind als PDF per mail zu schicken. Die Zahlung der Rechnung wird gemäß unserer Bestellung geleistet. Die Rechnungszahlung bedeutet keine vertragsgemäße Anerkennung der Leistung oder Lieferung. Bei fehlerhafter oder unvollständiger Lieferung sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, Zahlungen auf Forderungen aus der Geschäftsbeziehung in angemessenem Umfang bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten.
Die Abtretung Ihrer Forderung an Dritte ist ausgeschlossen.
7. Import-, Exportbestimmungen und Zollformalitäten
Bei Leistungen und Lieferungen, die von einem EU-Land außerhalb Deutschlands erfolgen, ist Ihre EU-Umsatzsteuer- Identifikationsnummer anzugeben.
Importierte Waren sind verzollt zu liefern. Sie sind verpflichtet, im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1207/2001 geforderte Erklärungen und Auskünfte auf Ihre Kosten zu erteilen. Sie müssen Überprüfungen durch die Zollbehörde zulassen und erforderliche amtliche Bestätigungen beibringen.
Sie sind verpflichtet uns bei etwaigen (Re) Exporten gemäß deutschen, europäischen und US-amerikanischen Ausfuhr- und Zollbestimmungen des Ursprunglandes der Dienstleistungen und Waren ausführlich und schriftlich zu unterrichten.
8. Eigentumsrechte
Das Eigentum an der gelieferten Ware geht nach Bezahlung auf uns über. Jeder verlängerte oder erweiterte Eigentumsvorbehalt ist ausgeschlossen.
9. Wareneingangskontrolle
Eine Wareneingangskontrolle findet im Hinblick auf offenkundige Mängel statt. Verborgene Mängel rügen wir, sobald diese nach den Gegebenheiten des normalen Geschäftsablaufes festgestellt werden. Sie verzichten auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge.
Metall-Agentur Duisburg GmbH
Nach Rücksendung einer fehlerhaften Ware sind wir berechtigt Ihnen den Rechnungsbetrag zzgl. einer Aufwandspauschale von 5% des Einkaufspreises zurück zu belasten. Den Nachweis
höherer Belastung behalten wir uns vor. Der Nachweis geringer oder keiner Aufwendungen bleibt Ihnen vorbehalten.
10. Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel
Mangelhafte Lieferungen sind unverzüglich durch einwandfreie, mangelfreie Lieferungen zu ersetzen und mangelhafte Leistungen zu wiederholen. Im Falle von Entwicklungs- oder Konstruktions- Fehlern und bei Nichtbeseitigung der Mängel in einer angemessenen Zeit, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, die Vergütung zu mindern oder Schadensersatz zu fordern.
Eine Nachbesserung mangelhafter Leistung oder Lieferung bedarf unserer Zustimmung. Während der Zeit, in der sich der Gegenstand nicht in unserem Gewahrsam befindet, tragen Sie die Gefahr.
In dringenden Fällen, besonders bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr außergewöhnlich hoher Schäden, zur Beseitigung geringfügiger Mängel, sowie im Fall Ihres Verzuges sind wir, nachdem wir Sie informiert und den Ablauf einer der Situation entsprechenden kurzen Nachfrist abgewartet haben, berechtigt mit der Beseitigung eines Mängel und dadurch entstandene Schäden selbst oder durch Dritte auf Ihre Kosten zu beseitigen. Dieses gilt auch, wenn Sie verspätet liefern oder leisten und wir Mängel sofort beseitigen müssen, um eigenen Lieferverzug zu vermeiden.
Die Verjährungsfrist aus Sachmängeln beträgt 36 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Die Verjährungsfrist für unsere Ansprüche aus Rechtsmängeln beträgt 10 Jahre ab Gefahrübergang.
Sie haben gemäß unseren Anforderungen zu leisten oder zu liefern. Es gilt als zugesichert, dass die Leistung oder Lieferung mit unseren Anforderungen übereinstimmt. Sollte die Leistung oder die Lieferung von unseren Anforderungen abweichen, stehen uns
Unsere gesetzlichen Rechte bleiben im Übrigen unberührt.
11 Wiederholte Leistungsstörungen
Erbringen Sie im Wesentlichen gleiche oder gleichartige Leistungen oder Lieferungen nach schriftlicher Abmahnung erneut mangelhaft oder verspätet, so sind wir zum sofortigen Rücktritt aus dem Vertrag berechtigt.
12. Freistellung bei Sach- und Rechtsmängeln
Sie stellen uns von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gleich aus welchem Rechtsgrund wegen eines Sach- oder Rechtsmangel oder ein eines sonstigen Fehlers eines von Ihnen gelieferten Produktes gegen uns erheben. Sie erstatten uns die hier entstehenden notwendigen Kosten unsere Rechtsverfolgung.
Technische Unterlagen
13. Vertraulichkeit
Sie sind verpflichtet. alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die Ihnen durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Wir weisen daraufhin, dass wir personalbezogene Daten speichern, die mit unserer Geschäftsbeziehung zu Ihnen zusammenhängen und diese Daten auch an, mit uns verbundenen Unternehmen weitergeben.
14. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Gerichtsstand Ist unser Firmensitz, 47057 Duisburg.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Verkäufer gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen das deutsche materielle Recht.
Bestimmungen des Übereinkommens vom 11. 04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) finden keine Anwendung.
15. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen ganz teilweise unwirksam sein, bleiben diese Bedingungen im Übrigen voll wirksam. Die Parteien sind sich bereits jetzt einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, beiden. Vertragspartnern zumutbare Regelung ersetzt wird, die dem mit der unwirksamen Regelung angestrebten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
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